Familie & Vorsorge
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11. August 2020
Jobcenter braucht keine Miete für Unterbringung im Elternhaus zu zahlen
Das Jobcenter übernimmt nur dann die Miete bei Unterbringung im Elternhaus, wenn das Mietverhältnis ernsthaft besteht. Ist der Vertrag bloß zum Schein geschlossen worden, damit das Jobcenter zahlt, entfällt der Anspruch auf Kostenübernahme.
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