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Versorgungsausgleich: Begrenzung bei wirtschaftlich unabhängigen Partnern möglich

Familie & Vorsorge 31. Juli 2020
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MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Leben Ehepartner lange Jahre getrennt, ohne sich scheiden zu lassen, kommt unter Umständen bei einer späten Scheidung eine Begrenzung des Versorgungsausgleichs infrage. Zum Beispiel bei einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit voneinander.

Ein Ehepaar hatte im Jahr 1975 geheiratet und sich im Jahr 1996 getrennt. Ein Scheidungsantrag wurde jedoch erst 20 Jahre später im Jahr 2016 gestellt.

Die Ehefrau stellte nun einen Antrag auf Begrenzung des Versorgungsausgleichs auf einen Zeitraum zwischen Eheschließung und dem Ablauf eines Jahres nach Trennung. Das ist der Zeitpunkt, zu dem nach Ablauf des Trennungsjahres frühestens ein Scheidungsantrag gestellt werden kann.

Das zuständige Familiengericht gab dem Antrag statt. Schließlich habe es seit der Trennung des Ehepaares es keinerlei wirtschaftliche Verflechtungen gegeben, im Übrigen habe auch kein Kontakt mehr zwischen ihnen bestanden. Tatsächlich kam jeder Ehegatte für seinen eigenen Unterhalt selbst auf, für den Kindesunterhalt des damals minderjährigen Kindes kam allein die Ehefrau auf. Die dem Versorgungsausgleich zugrundeliegende Wirtschaftsgemeinschaft der Eheleute war dadurch nach Ansicht des Gerichts seit der Trennung komplett aufgehoben. Eine über den Ablauf des Trennungsjahres hinausgehende Teilung der beiderseitigen Rentenanrechte vom Gericht sei nicht gerechtfertigt.

(AG Neuruppin, Beschluss vom 19.1.2017, Az. 52 F 42/16)