Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe
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9. Mai 2023
Haftung für unterlassende Aufklärung beim Färben von Haaren
Weist eine Kundin darauf hin, dass sie gegen Ammoniak und Henna-Farben allergisch ist, treffen den Friseur Aufklärungspflichten. Unterlässt er dies Aufklärung und verursacht das Färbemittel eine allergische Reaktion, so haftet der Friseur.
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