Familie & Vorsorge
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24. September 2016
Lebenspartnerschaft: Kein Anspruch auf Ehenamen
Homosexuelle Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, sind laut Gesetz keine Eheleute und können keinen Ehenamen führen. Der Lebenspartnerschaftsname ist aber im Prinzip dasselbe, nur mit anderer Bezeichnung. So der BGH.
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