Direkt zum Inhalt

Unternehmertestament: Die Zukunft des Unternehmens sichern

Unternehmen führen 26. September 2016
Image
Unternehmertestament: Die Zukunft des Unternehmens sichern

© Gajus / fotolia.com

Der häufigste Grund für Unternehmensnachfolgen ist das planmäßige Ausscheiden aufgrund des Alters des Unternehmers. Doch 14% der Nachfolgen sind unplanmäßig und durch Tod oder eine schwere Erkrankung bedingt.

Laut der IHK Berlin (Berliner Wirtschaft 02/16) haben nur etwa 30% der Unternehmen vorgesorgt und sich für derartige Notfälle abgesichert.

Ein Unternehmertestament ermöglicht es, die Handlungsfähigkeit der Firma nach dem eigenen Ableben zu sichern. Auch junge Gründer sollten sich mit dieser unangenehmen Thematik auseinandersetzen, um im Falle eines Unglücks das weitere Bestehen des Unternehmens, aber beispielsweise auch die wirtschaftliche Absicherung der eigenen Familie garantieren zu können.

Individuelle Regelung statt Erbfolge

Liegt kein Testament oder eine andere vorsorgliche Regelung des Unternehmers vor, tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei spielt dann die persönliche Eignung für die Nachfolge keine Rolle – entscheidend ist vielmehr die Nähe des Verwandtschaftsgrades. Wenn keine engen Verwandten vorhanden sind, erbt der Staat das Unternehmen. Unternehmer können mit speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Unternehmertestamenten deutlich bessere Lösungen festlegen.

Wahl künftiger Geschäftsführer

Die Nachfolgeregelung besitzt für die erfolgreiche Zukunft des Unternehmens größte Wichtigkeit. Werden hier nicht eindeutige Regelungen getroffen, droht das Aufbrechen von Streitigkeiten um die Führung. Das hieraus resultierende Chaos und die damit verbundene Handlungsunfähigkeit können sich über einen langen Zeitraum erstrecken und im schlimmsten Fall das Ende des Unternehmens einleiten.

Nachfolger rechtzeitig einarbeiten

Ebenso fatal kann allerdings die Wahl eines ungeeigneten Nachfolgers sein. Besonders oft sind hiervon Familienunternehmen betroffen – denn nicht immer findet sich unter den Erben ein kompetenter Unternehmer. Empfehlenswerter ist es in vielen Fällen, rechtzeitig einen erfahrenen Mitarbeiter oder einen zweiten Geschäftsführer in die Führungsebene einzuarbeiten und auch mit entsprechenden Vollmachten auszustatten, so dass die Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Ernstfall gesichert bleibt. So bleibt das Unternehmen im Familienbesitz, wird jedoch auch kompetent geführt. Eine solche Lösung verhindert auch, dass unnötige Ängste im Familienkreis entstehen.

Verwaltung durch Erbengemeinschaft vermeiden

Vermeiden sollten Unternehmer, eine Erbengemeinschaft als Nachfolge einzusetzen. In den meisten Fällen entpuppt sich diese Lösung als gefährlicher Kompromiss, da alle das Unternehmen betreffenden Entscheidungen in diesem Fall nur gemeinsam gefällt werden können. Die Handlungsfähigkeit ist somit stark eingeschränkt. Noch bedrohlicher für das Unternehmen ist die mit der Erbengemeinschaft verbundene Möglichkeit jeder einzelnen sich in der Gemeinschaft befindenden Person, die Auflösung der Erbengemeinschaft zu erreichen. Mit dem Ende der Erbengemeinschaft geht dann auch das Ende des Familienunternehmens einher.