Panne im Ausland: Schutzbrief übernimmt nicht alles
Eine Frau fuhr mit ihrem Wagen nach Dänemark, wo sie einen Motorschaden hatte. Sie ist Mitglied bei einem großen deutschen Automobilclub und über dessen Schutzbrief versichert. Deren Mitarbeiter verständigten ein dänisches Abschleppunternehmen. Beim Abtransport fiel ihr Fahrzeug vom Abschleppwagen. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von rund € 5.000.-, was die Frau nun von ihrer Schutzbrief-Versicherung ersetzt verlangt. Diese lehnt eine Erstattung des Schadens jedoch ab, da im Schutzbrief ausschließlich Kostenerstattung für das Abschleppen vereinbart ist. Für das Abschleppen selbst sei der Automobilclub daher nicht verantwortlich.
Das Amtsgericht München gab dem Automobilclub Recht. Im Schutzbrief waren für Pannen im Ausland gerade keine eigenen Serviceleistungen vereinbart – auch nicht durch Vertragspartner. Daher wird der Automobilclub in einem solchen Fall nicht selbst tätig, sondern vermittelt lediglich ein Abschleppunternehmen und kommt anschließend für die Abschleppkosten bis zur vereinbarten Obergrenze auf.
Verantwortlich für Fehler, die dem Abschleppunternehmen unterlaufen ist daher nur das Abschleppunternehmen selbst. Den Automobilclub triff insoweit keinerlei Verantwortung.
(AG München, Urteil vom 11.1.2016, Az.: 251 C 18763/15)