Schützen Sie sich vor unwirksamen Klauseln in Standard-Arbeitsverträgen
Für Arbeitsverträge, die ab dem 01.10.2016 abgeschlossen werden, gilt es für Arbeitgeber eine gesetzliche Neuregelung zu beachten: Ausschlussklauseln und ähnliche Regelungen müssen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer bestimmte Ansprüche auch in Textform per E-Mail oder Fax geltend machen dürfen.
Bisher konnten Arbeitgeber dies vertraglich auf die Schriftform, das heißt z. B. per Brief, beschränken. Ein Verstoß gegen diese Änderung hätte zur Folge, dass die entsprechenden Klauseln im Vertrag unwirksam sind.
Da besonders in älteren Standard-Arbeitsverträgen und Mustervorlagen diese Änderung noch nicht berücksichtigt werden konnte, empfehlen wir, diese vor der Wiederverwendung unbedingt zu prüfen.
Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Arbeitsverträge mit Smartlaw, um auf der sicheren Seite zu sein. Alle Regelungen entsprechen dann der geltenden Rechtslage und Sie schützen sich vor unwirksamen Klauseln. Arbeitsvertrag erstellen
Sind Altverträge auch betroffen?
Auf Altverträge soll die Neuregelung grundsätzlich keine Auswirkung haben. Wenn Sie jedoch einen bestehenden Altvertrag abändern, kann es sein, dass die Gerichte hierin einen »Neuvertrag« sehen. Aus diesem Grund sollten Sie auch bei Änderung Ihres Altvertrags sicherheitshalber die Ausschlussklauseln anpassen.