Erben & Schenken
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3. März 2017
Passive Sterbehilfe in Extremfällen erlaubt
Ein schwer und unheilbar kranker Patient hat das Recht, selbst zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt er sterben will, wenn er in der Lage ist, seinen Willen frei zu bilden und entsprechend zu handeln. So das Bundesverwaltungsgericht.
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