Verpasste Gepäckaufgabe ist kein Grund für Kündigung einer Pauschalreise
Planen Reisende nicht genügend Zeitpuffer ein und schaffen es deshalb nicht rechtzeitig, ihr Gepäck aufzugeben, stellt dies keinen Reisemangel dar, der zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt.
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