Stornierung statt Umbuchung: 5-faches Verklicken ist kein Versehen
Eine Anfechtung der Stornierung einer Reise ist nicht möglich, wenn der Reisekunde die endgültige Stornierung bewusst vorgenommen hat. Der Reiseveranstalter darf für die Stornierung die anfallenden Stornierungsgebühren abheben.
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