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Wer muss Schäden an Mietwagen beweisen?

Auto & Verkehr 30. September 2024
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Karin & Uwe Annas / adobe.stock.com

Möchte eine Mietwagenfirma Schadensersatz für vermeintlich durch den Mieter verursachte Schäden am Mietwagen, muss die Mietwagenfirma beweisen, dass diese Schäden durch den Mieter verursacht wurden.

Ein Mann hat einen Mietwagen angemietet. Bei der Übergabe wurde der Zustand des Mietwagens nicht protokolliert. Bei der Rückgabe des Autos werden Schäden festgestellt und die Mietwagenfirma verlangt von dem Mann Schadensersatz. Sie behauptet, der Mietwagen sei bei der Übergabe frei von Schäden gewesen, also habe der Mann den Mietwagen beschädigt. Der Mann wehrt sich dagegen. Die Schäden seien von einem Vormieter, er habe das Auto beschädigt übernommen.

Das Landgericht Lübeck gab dem Mann recht. Es entschied, er hat keinen Schadensersatz zu leisten, die Mietwagenfirma muss für die Reparaturkosten selbst aufkommen. Die Mietwagenfirma konnte nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisen, dass der Mann das Auto beschädigte. Weder wurde der Zustand des Wagens bei der Übergabe protokolliert, noch konnten sich die Mitarbeiter an den Zustand des Wagens bei der Übergabe erinnern.

Verlangt jemand für eine beschädigte Sache Schadensersatz, muss er beweisen, dass der andere den Schaden verursacht hat. Das gilt auch für Mietwagenfirmen. Diese können nur Schadensersatz verlangen, wenn sie nachweisen können, dass das Auto bei der Übergabe frei von Schäden war. Nach Ansicht des Gerichts greifen hier auch keine Beweiserleichterungen zugunsten der Mietwagenfirma.

LG Lübeck, Urteil vom 6.3.2024, 6 O 82/23

Unterschreiben Sie bei der Entgegennahme des Autos ein Protokoll über den Zustand des Wagens erst dann, wenn Sie es sorgfältig geprüft haben. Denn ein von Ihnen unterschriebenes Protokoll kann als Beweis über den Zustand des Wagens bei der Übergabe dienen.

Tipp: ein Mängelprotokoll ist nicht nur bei der Vermietung von Autos wichtig. Gerade bei der Vermietung von Wohnraum sollte sich Vermieter und Mieter bei der Übergabe der Mietsache ein Mängelprotokoll ausfüllen und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Damit Sie solche kleinen, aber dennoch wichtigen Details nicht vergessen, hat Smartlaw es Ihnen einfach gemacht. Mit unserem Schritt-für-Schritt Vertragsgenerator werden sie durch den juristischen Vertrags-Dschungel geführt. Mit hilfreichen Tipps und Ratschlägen unserer Rechtsexperten können Sie sich Ihren Mietvertrag erstellen – ob für Haus, Wohnung oder möblierte Wohnung und vieles mehr