Anderer Zielflughafen, gleiche Region – keine Flugannullierung
Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht bei einer Flugreise, wenn Passagiere mit dem Bus den Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreichen. Oder wenn der Ausweichflughafen nicht dieselbe Stadt oder Region bedient.
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