Mitnahme der Einbauküche durch ausziehenden Ehepartner: Jeder behält das Eigentum an den von ihm bezahlten Küchenteilen
Eine Standardeinbauküche kann jederzeit getrennt und wieder zusammengesetzt werden. Durch den Zusammen- bzw. Einbau geht das Eigentum eines Ehepartners an Einzelteilen nicht verloren. Es kann daher nur Herausgabe der Teile verlangt werden.
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