Jahreslange künstliche Lebenserhaltung: Leben ist kein Schaden
Lässt sich der Wille eines schwerstkranken Patienten nicht ermitteln, sodass es zu lebensverlängernden Maßnahmen kommt, haben Erben keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Leben als solches ist kein ersatzfähiger Schaden.
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