Einschränkung der Mediennutzung eines Kindes durch das Familiengericht nur bei konkreter Schädigungsgefahr
Bei der Internetnutzung durch Kinder scheiden sich die Geister. Unter Umständen auch die der Eltern. Eine Reglementierung durch das Familiengericht kommt aber nur infrage, wenn sicher ist, dass das Kind dadurch Schaden nehmen kann.
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