Trennungsunterhalt gibt es auch ohne eheliches Zusammenleben
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass ein Ehepaar zusammenlebt. Auch eine wirtschaftliche Verflechtung der beiden oder eine anderweitige Verwirklichung der Lebensgemeinschaft ist nicht erforderlich. Die Ehe reicht.
Mehr lesen