Aufsichtspflicht während einer Ferienfreizeit: Veranstaltungsleiter trifft Haftung bei kindlichem Messerunfall
Ferienfreizeiten in der freien Natur sind für Kinder schön und lehrreich. Das sollen sie auch sein. Allerdings sind sie nicht immer ganz ungefährlich. Die Veranstalter haben eine verschärfte Belehrungs- und Aufsichtspflicht.
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