Umgangsrecht der Großeltern mit den Enkelkindern ja, aber in Grenzen
Zwar können auch die Großeltern ein Umgangsrecht mit den Enkeln haben. Jedoch ist der regelmäßige Umgang der Kinder mit dem Vater auch wichtig, sodass schon deswegen weniger Umgangszeit mit den Großeltern übrigbleibt.
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