Vaterschaftsanerkennung nach Tod der Mutter
Für die Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter grundsätzlich zustimmen. Nach dem Tod der Mutter ist die Zustimmung des Kindes oder sofern es geschäftsunfähig oder unter 14 Jahre ist, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Mehr lesen