Umgangsrecht der Großeltern mit den Enkelkindern ja, aber in Grenzen

JenkoAtaman / stock.adobe.com
Die Kinder eines geschiedenen Ehepaares (6 und 9 Jahre alt) lebten bei ihrer Mutter. Der Vater hatte ein Umgangsrecht mit beiden Kindern. Die Großmutter hatte einen regelmäßigen Umgang mit den Kindern an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien beantragt. Das erstinstanzliche Amtsgericht hatte der Großmutter zwar Umgangsrechte zugesprochen, die beiden Enkelkinder durften gelegentlich bei der Großmutter übernachten oder eine Woche in den Sommerferien bei ihr verbringen, aber das war der Großmutter zu wenig. Daher forderte die Großmutter weiteren regelmäßigen Umgang mit den Enkelkindern und begründete ihren Anspruch damit, dass sie bereits vor der Trennung der Eltern einen ausgiebigen Umgang mit ihren Enkelkindern hatte.
Die Mutter der Kinder war damit nicht einverstanden. Sie fürchtete, die Großeltern würden ihre Erziehung infrage stellen und die Enkelkinder mit ungesunder Ernährung und Geschenken verziehen. Die Mutter verweigerte sodann den Umgang der Kinder mit den Großeltern; ein zu ausgedehnter Umgang mit der Großmutter schade dem Wohl der beiden Kinder. Das Oberlandesgericht Brandenburg gab der Großmutter grundsätzlich recht, sah aber keinen Grund deren Umgangsrecht auszuweiten. Denn schließlich sei auch der regelmäßige Umgang der beiden Kinder mit dem Vater wichtig, sodass allein deswegen schon weniger Umgangszeit mit den Großeltern übrigbleibe.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.4.2024, 9 UF 204/23
Tipp: Smartlaw bietet nicht nur eine umfangreiche Auswahl an Rechtsdokumenten im Bereich des Arbeits- oder Gesellschaftsrechts. Gerade im Bereich für Familie, Vorsorge und Privates stellt Smartlaw eine Vielzahl von Rechtsdokumenten zur Verfügung. Mit Smartlaw können Sie Ihr individuelles Rechtsdokument erstellen lassen ganz ohne juristische Vorkenntnis, schnell, einfach und dazu auch noch kostengünstig. Noch günstiger ist der Jahrestarif für Familie & Privates mit über 80 Dokumenten für nur 69 Euro im Jahr erhalten. Mit Smartlaw schützen Sie nicht nur dauerhaft Ihre Familie. Sie können auch ganz einfach teure Verträge kündigen, Reisemängel reklamieren, eine Haushaltshilfe einstellen oder Vollmachten ausstellen.