Umgangsrecht: außergerichtlicher Einigungsversuch mithilfe des Jugendamtes nicht zwingend
Wenn ein Kindsvater sein Umgangsrecht gerichtlich durchsetzen will, muss er sich nicht zunächst an das zuständige Jugendamt wenden, um mit der Kindsmutter eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Er kann den Antrag bei Gericht sofort stellen.
Mehr lesen