Ehescheidung: Getrenntleben trotz gemeinsamer Wohnung möglich
Für die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruch nach Scheidung ist der Trennungszeitpunkt relevant. Eine »Trennung« setzt dabei nicht eine voraus, dass ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung auszieht. Trotz gemeinschaftlichen Zusammenwohnens kann bereits eine Trennung vorliegen.
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