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Vaterschaftseintragung bei Geschlechtsumwandlung von Frau zu Mann möglich

Familie & Vorsorge 29. Januar 2025
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Kein Trennungsunterhalt vom Ex bei neuer Partnerschaft

mizina / stock.adobe.com

Vater eines Kindes ist der Ehemann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Ob der Mann zuvor eine Frau war und erst durch eine Geschlechtsumwandlung zum Mann geworden ist, ändert daran nichts. Der Ehemann muss nur zum Zeitpunkt der Geburt ein Mann gewesen sein.

Eine Frau, die im Jahr 2015 eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen war und im Jahr 2017 eine Geschlechtsumwandlung von Frau zum Mann durchlaufen hatte, hatte ihre Partnerin im Jahr 2023 geheiratet. Die Ehefrau wurde durch eine Samenspende schwanger. Sie brachte im Herbst 2023 das Kind zur Welt, der Ehemann beantragte die Vaterschaftseintragung im Standesamt Flensburg. Das Standesamt Flensburg legte daraufhin den Antrag dem Amtsgericht zur Entscheidung vor, das Amtsgericht wies das Standesamt an, die Eintragung vorzunehmen. Die Sache ging bis zum Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

Das Gericht entschied zugunsten der jungen Familie, den Mann als Vater einzutragen. Vater eines Kindes sei der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Dabei sei es unerheblich, ob eine Geschlechtsumwandlung zuvor vorgenommen worden sei. Es komme vielmehr darauf an, ob der Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt bereits ein Mann gewesen sei und die Änderung des Vornamens vorgenommen habe, um als Mann angesehen zu werden.

Die Spezialvorschrift § 11 Transsexuellengesetz (TSG) finde nur Anwendung auf Transsexuelle, die bereits vor ihrer Entscheidung auf Geschlechtsumwandlung eine Eltern-Kind-Rechtsbeziehung bekunden, oder auf jene Transsexuelle, die nach ihrer offiziellen Geschlechtsumwandlung Kinder selbst gezeugt oder auf die Welt gebracht hätten.

OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.7.2024, 2 Wx 11/24

Seit dem 1.11.2024 gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz, welches das Transsexuellengesetz abgelöst hat und das Eltern-Kind-Verhältnis neu regelt. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat das Gericht entschieden, die Vaterschaftseintragung rechtmäßig zu genehmigen.

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