Enterbter Sohn: Pflichtteilsanspruch geht auf Enkel über
Ein Erblassers darf das eigene Kind enterben und andere Personen zu Erben machen, bei körperlichen Angriffen sogar den Pflichtteil entziehen. In diesem Fall haben die Enkel einen als nächste gesetzliche Erben einen Pflichtteilsanspruch.
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