"All Risk"-Gebäudeversicherung: Auch Mietausfall darf abgedeckt werden
Wer als Vermieter die Gebäudeversicherung als Betriebskosten in voller Höhe abrechnet, die auch Mietausfälle infolge eines Schadens umfasst, verstößt nicht gegen das Verbot, eine Mietausfallversicherung auf seine Mieter umzulegen.
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