5-minütige Verspätung zur mündlichen Prüfung führt nicht zum Nichtbestehen des Examens
Die Entscheidung, das Examen insgesamt für »nicht bestanden« zu erklären, wenn der Kandidat sich nach einer Pause um fünf Minuten verspätet und ihm deswegen die Fortsetzung der Prüfung insgesamt zu verweigern, ist unverhältnismäßig.
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