Hund muss Halsband mit Angaben zum Halter tragen
Das Berliner Hundegesetz schreibt vor, dass am Halsband Name und Anschrift des Halters angebracht werden müssen. Die Kennzeichnungspflicht stellt einen nur geringen Eingriff in die Privatsphäre des Halters dar und ist deshalb rechtmäßig.
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