Mädchen darf nicht im Knabenchor singen
Der Staats- und Domchor Berlin ist Teil der Universität der Künste Berlin. Er pflegt eine 400-jährige Tradition des Knabenchorgesangs. Ein 9-jähriges Mädchen, das die Ausbildungschöre des Chores nicht besucht hatte, bewarb sich um Aufnahme in den Konzertchor, der nur von Jungen besetzt ist.
Der Chorleiter lehnte sie ab. Begründung: Sie erreiche das für den Konzertchor vorausgesetzte Niveau nicht. Zudem füge sich ihre Stimme nicht in das Klangbild eines Knabenchores ein.
Die Mutter der abgelehnten Chorsängerin klagte. Sie sah das Recht ihrer Tochter auf Gleichberechtigung verletzt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beschied jedoch, der Chorleiter traf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung. Die Orientierung am hohen Ausbildungsstandard sowie am Stimmenklang des Chors ist zulässig.
Der in der Landesverfassung verankerte Anspruch auf Teilhabe an staatlichen Bildungseinrichtungen ist nicht verletzt. Dieser orientiert sich an der Widmung der jeweiligen Einrichtung. Die Tradition des Staats- und Domchor Berlin als Knabenchor zielt auf die Pflege christlicher Sakralmusik. Dazu gehört auch das entsprechende Klangbild eines solchen Chores. Deshalb durfte der Chorleiter die Aufnahme des Mädchens unter Hinweis auf Ausbildungsniveau und Klangbild ablehnen.
Die politische Entscheidung ist vom Gericht nicht zu beanstanden. Es ist dem Mädchen möglich, in Berlin eine andere hochwertige Alternativen, eine musische Bildung zu erhalten. Es gibt hierfür ein ausreichendes Angebot an Mädchenchören und gemischten Chören.
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.5.2021, OVG 5 B 32.19