Flugportal: Überteuerte Gebühren für gängige Kreditkarten sind unzulässig
Für die Buchung von Flugtickets über das Flugportal flug.de sollten Verbraucher mehr als € 30,- Aufpreis bezahlen, wenn sie mit bestimmten Kreditkarten bezahlen wollten. Der Flugpreis stieg von ursprünglich rund € 70,- auf über € 100,- an, wenn Verbraucher gängige Kreditkarten wie „American Express“, „Visa“ und „MasterCard“ wählten. Einzige unentgeltliche Zahlungsmittel waren eine unternehmenseigene Kreditkarte und eine exotische Debitkarte „Visa Electron“.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine Benachteiligung von Verbrauchern und mahnte das Vorgehen ab. Da der Portalbetreiber keine Unterlassungserklärung abgab und die Zahlungsmöglichkeiten nicht anpasste, erhob sie Klage.
Das Landgericht Aschaffenburg bestätigte die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer. Hohe Gebühren für gängige Zahlungsmethoden zu verlangen, ist unzulässig. Unternehmen dürfen nur die Kosten verlangen, die ihnen durch die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels auch tatsächlich selbst entstehen. Einen Aufschlag von über € 30,- hielten die Richter für überzogen.
LG Aschaffenburg, Urteil vom 19. 9 .2016, 1 HK O 66/15; n. rk.