Wann ist Raserei im Straßenverkehr ein Autorennen?
Mit Höchstgeschwindigkeit rasten zwei junge Männer in ihren Autos durch Oldenburg. Das verhängte Bußgeld in Höhe von € 400,00 sowie ein einmonatiges Fahrverbot wollte der junge Mann nicht akzeptieren. Er bestritt, dass sie ein Rennen gefahren seien. Schließlich sei es weder ihm noch dem anderen Fahrer darum gegangen, zu „gewinnen“.
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied anders. Nach Ansicht des Gerichts ist auch ein nicht organisiertes, sogenanntes „wildes“ Rennen zweier Fahrzeuge ein rechtswidriges Rennen im Sinne von § 29 Abs. 1 StVO. Dabei ist es nicht nötig, dass die Beteiligten einen Sieger ermitteln wollen. Denn ein Rennen ist nach Ansicht der Richter schon dann gegeben, wenn es „nur“ darum geht, möglichst schnell zu fahren.
(OLG Oldenburg, Urteil v. 04.11.2016, 2 Ss (OWi) 292/16)
Künftig sollen die Strafen für illegale Autorennen drastisch verschärft werden. Falls niemand gefährdet wurde, stehen dann schon zwei Jahre Haft im Raum. Wurden Unbeteiligte gefährdet, soll sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre erhöhen, gab es Verletzte oder Tote, sind bis zu 10 Jahren Gefängnis vorgesehen.