Hartz IV-Empfänger darf nicht zugunsten der Mutter auf Pflichtteil verzichten
Wer Sozialhilfe bezieht und einen erbrechtlichen Pflichtteilsanspruch hat, muss ihn geltend machen. Das gilt zumindest dann, wenn beim Erben ausreichend Barvermögen vorhanden ist, um den Hilfeempfänger auszuzahlen.
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