Toter kassiert jahrelang Rente: Angehörige haften für Rückzahlung
Wenn ein Rentenempfänger verstirbt, kommt es immer wieder vor, dass die Zahlungen weiterlaufen, weil der Rententräger nichts vom Tod des Empfängers weiß. Angehörigen oder Erben haften zum Schutz der Beitragszahler dafür.
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