Testamentsauslegung: Unwirksame Besuchspflicht für Enkel macht Erbeinsetzung nicht unwirksam
Will ein Erblasser seine Enkel per Testament zu regelmäßigen Besuchen zwingen, indem er deren Erbeinsetzung davon abhängig macht, wie oft sie kommen, ist das sittenwidrig und somit nichtig. Die Erbeinsetzung als solche bleibt bestehen.
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