Verwirkung von Pflichtteilsansprüchen rechtlich ausgeschlossen
Verlangt ein Vater vom Erben seines verstorbenen Sohnes seinen Pflichtteil, ist dieser Anspruch nicht ausgeschlössen, selbst wenn er den Sohn in früheren Jahren schlecht behandelt hat. Eine Verwirkung ist in solchen Fällen nicht möglich.
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