Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen stillschweigender Umbettung eines Angehörigen
Wer die Totenfürsorge für einen Verstorbenen hat, bestimmt den Ort und die Art der Beisetzung unter Berücksichtigung des Willens des Verstorbenen. Totenfürsorgeberechtigt ist gewohnheitsrechtlich zunächst der Ehepartner, nicht die Kinder.
Mehr lesen