Ehegattentestament: Nicht erfolgte Einsetzung des überlebenden Ehegatten kann nicht durch Auslegung unterstellt werden
Haben Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament ihre Kinder zu Erben eingesetzt, es aber versäumt, sich gegenseitig zu Erben des Überlebenden einzusetzen, kann dies nicht vom Nachlassgericht in die Verfügung hineininterpretiert werden.
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