Nottestament: Drei neutrale Zeugen müssen es sein
Ein 84-jähriger Kölner war in den letzten Stunden vor seinem Tod im Krankenhaus von vier Personen am Sterbebett umgeben. Ein Testament hatte er bis dahin nicht gemacht. Drei von ihnen hielten in einer Niederschrift fest, dass nach dem letzten Willen des Mannes die Lebensgefährtin
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Lebensgefährtin nicht wirksam als
Auch die Anwesenheit einer vierten Person an sich neutralen am Sterbebett führte zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung. Zum einen sollte die vierte anwesende Person nicht an der Beurkundung beteiligt werden, sie sollte die Erklärung des Sterbenden lediglich mitanhören. Der Zeuge eines Nottestaments muss jedoch von Anfang an zur Mitwirkung bereit sein. Schließlich trägt er neben den anderen Zeugen die Verantwortung für die richtige Wiedergabe der Erklärung. Zum anderen besaß die vierte Person nur rudimentäre Deutschkenntnisse. Sie konnte aufgrund ihrer schlechten Sprachkenntnisse gar nicht beurteilen, ob der niedergeschriebene Text der Erklärung des Mannes entsprach.
Im Ergebnis blieben nur zwei Personen als Zeugen für die Beurkundung des letzten Willens übrig, weshalb das
(OLG Köln, Beschluss vom 5.7.2017, Az. 2 Wx 86/17)
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