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Ehegattentestament kann bei Trennung trotz Versöhnungsversuchs unwirksam werden

Erben & Schenken 20. Dezember 2018
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Andrey Popov / stock.adobe.com

Wenn sich ein Ehepaar gegenseitig zu Erben einsetzt, sich trennt und die Scheidungsvoraussetzungen schafft, verliert das Ehegattentestament seine Gültigkeit. Das gilt auch, wenn beide später an einem Ehe-Mediationsverfahren teilnehmen.

Ein Ehepaar hatte im Jahr 2012 ein sogenanntes Berliner Testament verfasst, in dem sie sich gegenseitig zu Erben eingesetzt hatten. Ein Jahr später trennten sich das Ehepaar. Der Ehemann verfasste daraufhin ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin einsetzte. Die Ehefrau solle nichts bekommen, so heißt es ausdrücklich in diesem Testament.

Die Ehefrau reichte später die Scheidung ein, der Ehemann stimmte der Scheidung vor Gericht zu. Dennoch einigten sich beide darauf, das Scheidungsverfahren auszusetzen und im Rahmen eines Mediationsverfahrens noch einmal zu prüfen, ob sie die Ehe „eventuell“ nicht doch fortführen wollten. Kurz darauf verstarb der Ehemann. Zwischen der Ehefrau und der Adoptivtochter kam es zum Rechtsstreit ums Erbe, der zugunsten der Adoptivtochter ausging.

Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte fest, dass das gemeinsame Testament unwirksam geworden ist, weil die Ehe hier zwar noch nicht geschieden, aber die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser dem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Die Tatsache, dass der Ehemann sich zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereiterklärt hatte, lasse seine ursprünglich erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht entfallen. Es müsse in solchen Fällen ausdrücklich klargestellt werden, dass die Ehe Bestand haben soll. Hinzu kam, dass das Ehepaar bereits mehr als drei Jahre getrennt gelebt hatte. In so einem Fall wird von Gesetzes wegen vermutet, dass eine Ehe gescheitert ist.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.9.2018, 3 W 71/18