Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis und Versetzung 500 km weg – zulässig?
Der Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht auch die Arbeitsleistung in örtlicher Hinsicht konkretisieren. Er kann daher auch eine Erlaubnis zum Homeoffice widerrufen und einen anderen Arbeitsort festlegen. Dabei muss er jedoch berechtigte Belange des Arbeitnehmers hinreichend berücksichtigen.
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