Erben & Schenken
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11. September 2019
Gegenseitiger Erbverzicht wegen Scheidung gilt nicht mehr nach erneuter Heirat
Vereinbaren Eheleute vor der Scheidung einen gegenseitigen Erbverzicht, gilt die Vereinbarung nicht mehr, wenn sie später wieder heiraten. Der überlebende Ehepartner wird gesetzlicher Erbe, wenn nichts anderes bestimmt worden ist.
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