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Keine Irreführung bei der Kündigung von Mobilfunkverträgen!

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 2. Januar 2023
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forkART Photography / stock.adobe.com

Einen Mobilfunkvertrag kann man einfach und rechtssicher auch per E-Mail kündigen. Irgendwelche zusätzlichen Bestätigungsvorgänge sind dabei nicht notwendig – auch wenn ein Anbieter versucht, dies seinen Kunden zu suggerieren.

Der Mobilfunkanbieter Primamobile wollte seine Kunden mit irreführenden Aussagen über die Wirksamkeit ihrer Kündigung täuschen. So versuchte er, ihnen weiszumachen, dass eine Kündigung per E-Mail nicht rechtmäßig sei. Verlangt wurde eine »unterschriebene Originalkündigung« zur »Verifizierung« der Kündigung.

Darüber verwendete der Anbieter weitere unlautere Tricks. So argumentierte er, es sei nur der Tarif, nicht der Vertrag gekündigt worden (z.B. wurde den Kunden eine neue SIM-Karte zugeschickt und Geld abgebucht).

Die Verbraucherzentrale klagte wegen Irreführung. Der Mobilfunkanbieter gebe seinen Kunden das Gefühl, sie machen etwas falsch oder müssten noch mehr tun, um rechtwirksam zu kündigen.

Das Landgericht Berlin stellte sich auf die Seite der Verbraucherschützer und stellte fest: Einen Mobilfunkvertrag kann man selbstverständlich ganz einfach und ohne irgendwelche Bestätigungsvorgänge auch per E-Mail kündigen. Das Verhalten von Primamobile ist rechtswidrig.

Das Mobilfunkunternehmen wurde verurteilt, derartiges Geschäftsverhalten künftig zu unterlassen.

LG Berlin, Urteil vom 20.10.2022, 97 O 99/21