Mietprozess vor Gericht
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23. März 2016
Wenn Ihr Mieter vom Vertrag zurücktreten will
»Ach, ich habs mir doch anders überlegt!«, den Satz haben Sie bestimmt auch schon mal gehört und vielleicht beobachtet, wie ein Kleidungsstück über die Ladentheke geschoben wird und damit wieder den Besitzer wechselt. »Umtausch« nennt sich das dann und ist meist in 5 Minuten abgewickelt. Beim Vermieten ist die Sache allerdings nicht so einfach – zum Glück!
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