Reisen & Urlaub
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4. Juli 2016
Keine Ausgleichsleistungen bei Flugverspätung wegen Schlechtwetter
Verspätet sich ein Flug, weil das Flugzeug aufgrund der Wetterbedingungen am Zielflughafen dort nicht landen kann, entfällt der Ausgleichsanspruch betroffener Passagiere aufgrund "außergewöhnlicher Umstände".
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