Kein Schadensersatz für Verletzung bei Mittelalter-Kampfszene
Auf einer mittelalterlichen Rollenspiel-Veranstaltung kämpfte ein „Räuber“ gegen zwei „gute Ritter“. Während der nachgespielten Kampfszenen verletzte der „Räuber“ einen der „Ritter“ mit einer Schaumstoffkeule so schwer am Auge, dass seine Sehfähigkeit aller Voraussicht nach nie wiederhergestellt werden kann. Dafür verlangte der „Ritter“ Schadensersatz.
Das Landgericht Osnabrück lehnte eine Pflicht zur Schadensersatzzahlung ab. Zwar sind bei den Kampfszenen Treffer gegen den Kopf grundsätzlich nicht erlaubt, sie kommen aber in der Hektik des Kampfgeschehens immer wieder vor. Die Beteiligten wissen also, dass sie während des Kampfgeschehens aus Versehen am Kopf getroffen werden und eine Verletzung davontragen können. So hatte auch hier der „Räuber“ den „Ritter“ nicht absichtlich, sondern nur aus Versehen („fahrlässig“) gegen den Kopf getroffen.
Es war ähnlich zu entscheiden, wie bei anderen „Kampfsportarten“, zu denen beispielsweise auch das Fußballspiel gehört. Denn auch hier treten gegnerische Mannschaften nach bestimmten Regeln gegeneinander an. Wie beim Fußballspiel kann es auch beim mittelalterlichen Kampf zu Verletzungen kommen, ohne dass einer der Mitspieler „gefoult“, also die Regeln verletzt hat.
Daher kommt eine Haftung der Mitspieler untereinander nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Spielregeln in Betracht. Davon kann hier aber nicht die Rede sein (OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.4.2016, Az. 3 U 20/16).