Personalentwicklung & Arbeitsbedingungen
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9. August 2016
Die Personalakte: Das Einsichtsrecht ist gesetzlich garantiert
Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Personalakten über ihre Mitarbeiter zu führen. Werden sie jedoch geführt, haben die Arbeitnehmer jederzeit das Recht, Einsicht in ihre Akte zu nehmen.
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