Mieten & Wohnen
•
23. Dezember 2016
Polizeieinsatz: Reparaturkostenersatz für beschädigte Wohnungstür nur, wenn Mieter den Einsatz verursacht hat
Kommt ein Mieter mit dem Gesetz in Konflikt und ruft dadurch die Polizei auf den Plan, haftet er dem Vermieter für die Schäden an der Wohnung, die durch die Ermittlungstätigkeit entstanden sind. Aber nur bei einem eindeutigem Zusammenhang.
Mehr lesen