Wohnungseigentum & Grundbesitz
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12. Juli 2016
Eigentümerbeschluss darf auf andere Dokumente verweisen
In einem Beschluss der Wohnungseigentümer kann auf ein Dokument Bezug genommen werden, um die getroffene Regelung näher zu bestimmen. Allerdings muss das Dokument, auf das verwiesen wird, ohne jeden Zweifel bestimmt sein.
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