Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe
•
31. Oktober 2016
Keine Opferentschädigung für dauerhaften Haarverlust nach Friseurbehandlung
Erleidet eine Kundin nach einem Friseurbesuch einen dauerhaften Haarverlust, weil sie das Färbemittel nicht vertragen hat, kann sie keine staatliche Opferentschädigung verlangen. Ein vorsätzlich rechtswidriger Angriff liegt hier nicht vor.
Mehr lesen