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Trinkgeld auf Kreuzfahrt darf nicht automatisch abgebucht werden

Reisen & Urlaub 17. Dezember 2017
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Trinkgeld auf Kreuzfahrt darf nicht automatisch abgebucht werden

© Mariusz Blach / stock.adobe.com

Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung des Gastes. Auch auf Kreuzfahrten müssen Passagiere selbst entschieden dürfen, ob sie es geben oder nicht. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Reisenden ist ohne Einwilligung unzulässig.

Ein Kreuzfahrtveranstalter hatte automatisch € 10,- pro Person und Nacht als Trinkgeld vom Bordkonto der Reisenden abgebucht. Er berief sich dabei auf eine entsprechende Regelung in seinem „Kleingedruckten“. Im Reiseprospekt fand sich der Hinweis, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden kann.

Dieser Automatismus beim Trinkgeld war Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Sie beanstandeten die Regelung. Es müsse dem Reisenden überlassen bleiben, ob er auf der Kreuzfahrt Trinkgelder bezahlt oder nicht. Für eine automatische Abbuchung sei die Zustimmung des Reisenden notwendig.

Das Landgericht Koblenz folgte dieser Rechtsauffassung: Die Regelung in den Allgemeine Reisebedingungen des Reiseveranstalters verstößt gegen das Gebot der Ausdrücklichkeit und ist unwirksam. Einer Zahlung, die über die Hauptleistung hinausgeht (z.B. Trinkgeld), muss der Reisende ausdrücklich zustimmen. Eine automatische Abbuchung von seinem Bordkonto ist deshalb ohne seine Erlaubnis unzulässig. Der Hinweis, dass die Zahlung gekürzt, erhöht oder gestrichen werden könne, reicht nicht aus.

LG Koblenz, Urteil vom 11.9.2017, 15 O 36/17