Reiseversicherung: Kein Ersatz bei Raub der Reiseunterlagen
Werden Reiseunterlagen im Urlaub geraubt, ist das kein Fall für die Reiseversicherung. Diese ersetzt nur erhebliche Eigentumsschäden. Reiseunterlagen sind aber nur Papier ohne großen Sachwert; Folgekosten werden hingegen nicht ersetzt.
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