Business statt Economy? Zum Kostenersatz für höherwertige Ersatzbeförderung bei Flugannullierung
Eine 4-köpfige Familie hatte Tickets für einen Flug von Deutschland in die USA gebucht. Dieser Flug wurde kurzfristig einen Tag vor dem geplanten Abflug annulliert. Die Fluggesellschaft bot keine Ersatzbeförderung an.
Daraufhin buchte der Familienvater eigenmächtig eine alternative Flugverbindung. Vier zusammenhängende Sitze waren jedoch nur noch in der Businessclass verfügbar, in der Economyclass war nur noch ein Sitz buchbar. Der Mann buchte daher Flüge in der Businessclass und verlangte von der Fluggesellschaft die Erstattung der dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast € 21.000,–.
Das Landgericht Köln gab ihm recht. Die EU-Fluggastrechteverordnung normiert einen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten auch für die Businessclass. Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass der gebuchte Ersatzflug höherwertig war (hier: in der Businessclass statt wie ursprünglich gebucht in der Economyclass). Der Fluggast hat dargelegt, dass nur diese gebuchte Flugverbindung verfügbar war. Dass es günstigere Flugverbindungen gab, hat die Airline nicht vorgetragen.
Der Familienvater war auch nicht verpflichtet, seine Familienmitglieder aufzuteilen, dass eine Person in der Economyclass reist, die übrigen in der Businessclass. Dies war für die Reisenden unzumutbar.
LG Köln, Urteil vom 9.2.2023, 30 O 270/22; n. rk.