Künstliche Befruchtung: Kein Schadensersatzanspruch des unfreiwilligen Vaters wegen Unterhaltspflicht
Wer nach einer Trennung von seiner Ex-Frau der künstlichen Befruchtung durch eine zuvor freiwillig geleistete Samenspende nicht widerspricht, muss für das Kind zahlen. Selbst dann, wenn die Frau die Unterschrift des Mannes gefälscht hat
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