Falschparken auf Kundenparkplatz: Abstreiten schützt nicht vor »Knöllchen«
Wer auf einem Privatparkplatz falsch parkt, kann sich nun nicht mehr einem teuren »Knöllchen« mit der Behauptung entziehen, das eigene Auto nicht selbst geparkt zu haben. Der eigentliche Fahrer ist zu benennen.
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