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Notorische Falschparker riskieren ihren Führerschein

Auto & Verkehr 16. Januar 2020
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miss_mafalda / stock.adobe.com

Es geht auch ohne Punkte in Flensburg! Unter Umständen genügt schon hartnäckiges Falschparken – und der Führerschein ist weg.

Der Halter eines Wagens sammelte in zwei Jahren über 80 Knöllchen. Die zuständige Behörde verlangte daraufhin ein Gutachten über seine Fahreignung. Dieser Aufforderung kam der Fahrzeughalter nicht nach, weshalb die Behörde ihm seine Fahrerlaubnis entzog.

Zu Recht, wie das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschied. Eine Fahrerlaubnis kann nämlich nicht nur aufgrund von Eintragungen im Verkehrszentralregister (sogenannte „Punkte in Flensburg“) entzogen werden. Auch wenn sich ein Fahrzeughalter aus anderen Gründen als ungeeignet erweist, ein Fahrzeug zu führen, riskiert er seine Fahrerlaubnis – so zum Beispiel aufgrund einer Vielzahl von Parkverstößen.

Eine solche Vielzahl von Parkverstößen war hier mit 83 eindeutig gegeben. Bei so vielen Verstößen kann man nach Ansicht des Gerichts davon ausgehen, dass der Fahrzeughalter offensichtlich nicht gewillt ist, die Vorschriften für den ruhenden Verkehr einzuhalten.

Legt er dann auch kein Gutachten vor, dass ihn als geeignet für das Führen eines Kraftfahrzeugs ausweist, kann die Behörde seine Fahrerlaubnis entziehen. Auch wenn er nicht allein für die vielen Parkverstöße verantwortlich ist, weil beispielsweise seine Frau maßgeblich daran beteiligt war, muss er sich ihre Parkverstöße zurechnen lassen. Denn wenn er jemandem sein Fahrzeug überlässt, der immer wieder gegen die Ordnungsvorschriften verstößt, dann liegt gerade hierin ein charakterlicher Mangel, der ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweist.

(VG Berlin, Beschluss vom 23.10.2016, Az. 11 K L 432.16)