Vater darf bei Kindeswohlgefährdung Jugendamtsakten nicht einsehen
Wenn es um eine Kindeswohlgefährdung geht und das Jugendamt auf den Plan tritt, hat der beschuldigte Elternteil wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses des Kindes zu den Mitarbeitern des Jugendamts kein Recht, die Fallakten einzusehen.
Mehr lesen