Gibt es Ersatz für vertanen Urlaub auch für kleine Kinder?
Für eine 4-köpfige Familie endete der Urlaub aufgrund von gravierenden Reisemängeln mit „Reisefrust“: Die Pauschalreise wurde vereitelt. Für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangten die Reisenden vom Veranstalter Schadensersatz. Es klagten die Eltern und je ein 5- bzw. ein 2-jähriges Kind.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Bad Homburg die Klage der beiden Kinder abgewiesen. Das Landgericht Frankfurt/Main differenzierte den Richterspruch in der Berufung:
Dem 5-jährigen Kind steht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude zu. Ein 5-Jähriger kann einen Club-Urlaub in einem fremden Land bereits bewusst wahrnehmen. Er kann verstehen, dass eine Urlaubsreise etwas Besonderes ist. Zumindest der Erlebniswert einer Urlaubszeit ist als Folge der vereitelten Reise auch für 5-Jährige eingeschränkt.
Dem 2-jährigen Kind steht hingegen kein Schadensersatzanspruch zu. Kleinkinder können einen Urlaub noch nicht bewusst wahrnehmen. Für sie steht die Nähe zu den Eltern im Vordergrund, nicht der Ort, an dem die Nähe erlebt wird.
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 5.12.2019, 2-24 S 50/19